Rede zur Auftaktveranstaltung des Projekts ENMaR
Europäische Wasserrahmrichtlinie - Darstellung aus gemeindlicher Sicht
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade unsere Bevölkerung im ländlichen Raum weiß das Wasser zu schätzen und zu respektieren. Wasser ist Leben - Wasser ist ein Gut, das wir ererbt haben und weitergeben müssen. Wir müssen uns immer erneut bewusst machen, dass jeder Fluss ein Ganzes ist - eine Einheit darstellt. Der so genannte Wassereinzugsbereich ist ein Gebiet, das in seiner Gesamtheit zu betrachten, bewirtschaften und zu schützen ist. Wasser – das Fließgewässernetz und die Grundwasservorkommen mit ihren regional unterschiedlichen Ausprägungen zu bewirtschaften - heißt es nicht nur abzuleiten, sondern dem Wasser Raum zu geben.
Es ist ein leichtes, einen Fluss an der Quelle einzudeichen. Nun wissen wir von altersher, dass der Unterlieger dem Oberlieger das Wasser abnehmen muss. Für die Menschen, die an der Mündung des Flusses leben, ist es schwer, Deiche zu bauen, die den Einengungen von der Quelle her und die daraus resultierenden Wasserstände des Flusses an der Mündung Rechnung tragen können. Ebenso ist der Unterlieger verpflichtet, dem Oberlieger das Wasser abzunehmen, aber der Unterlieger muss ein Recht haben, dass er eine Wasserqualität erhält, die ihm seinen Lebensraum im Bereich des Flusses sichert.
Nun dürfen wir uns glücklich schätzen, dass die staatlichen Grenzen innerhalb Europas durchlässiger auch für Verordnungen geworden sind, die sich dieser großen Verantwortung stellen. Den Ordnungsrahmen hierfür bietet die Europäische Wasserpolitik. Was bedeutet das nun für die Gemeinden? Oder besser, wie ist zur Zeit die Stimmung in den Gemeinden?
Nach meiner Wahrnehmung
- abwartend
- gespannt
- eiligst, die eigenen Interessen zu wahren.
Gebietsforen sind gegründet, um die Bündelung der Interessen – in erster Linie die der Wasserverbände – zu betreiben. Der befürchtete Besitzstandsverlust schürt Sorgen und Ängste bei
- Wasserbeschaffungsverbänden,
- Abwasserentsorgungsverbände sowie
- bei den regionalen Wasser- und Bodenverbänden,
die sich um die Funktion der Fließgewässer kümmern.
Vielfach ist zu hören,
- davon sind wir nicht betroffen,
- da sind wir nicht zuständig,
- das haben wir abgegeben.
Erhebliche finanzielle Belastungen werden befürchtet. Die Anzahl der Parameter für Einleiter - aus Klärwerken und Regenwasserkanälen - werden erheblich ausgeweitet. Hohe Standards werden befürchtet. Auch wird befürchtet, dass zukünftig die Auswirkungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sich verstärkt auf die Bauleitplanung ergeben und es zu Einschränkungen im Hinblick auf die Überbauung bei bestimmten Flächen kommen kann. Sicher ist es gut, bei der Umsetzung der Wasserrahmrichtlinie die Raumordnung zu beachten. Aber die Raumordnung ist gut beraten, wenn sie die komplexen und sensiblen Wassersysteme berücksichtigt, sonst ordnet das Wasser den Raum. In der Bauleitplanung ist zunehmend auf die Eigenschaft der Fließgewässer Rücksicht zu nehmen. Die natürlichen Überschwemmungsgebiete und Überflutungsgebiete müssen noch mehr von Bebauung freigehalten werden.
Die Fliessgewässer müssen die Möglichkeit haben, sich im Extremfall auszudehnen
- ohne Hab und Gut
- ohne Menschen- und Tierleben
zu gefährden, sich ausbreiten können.
Die Wasserbauer – heute Bauingenieure für konstruktiven Wasserbau – haben in den zurückliegenden Jahrzehnten einen Leitsatz geprägt. Wir müssen das Wasser beherrschen, indem wir es schnell ableiten, wenn wir es nicht brauchen und schnell zuleiten, wenn wir es brauchen.
Die Natur hat uns in den vergangenen Jahren gelehrt, dass das nicht bedingungslos nachhaltig praktiziert werden kann. Flußauen dagegen, sind geradezu ein Lebensquell, die auch zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen vor Ort beitragen können. Den Gemeinden kommt somit eine besondere Verantwortung zu! Wir haben erkannt, dass es schwer ist, einen Fluss an der Mündung zu reinigen.
Die Reinerhaltung muss das Ziel sein
- und beginnt an der Quelle des Flusses sowie
- an den vielen kleinen Quellen seiner Nebenflüsse, seiner Zubringer.
Nicht nur das Wasser der Flüsse, sondern auch das Grundwasser – unser Trinkwasser – haben wir zu hüten. Die Gemeinde als Besitzer der Fläche für Wohn- und Lebensraum hat in Verantwortung um die Lebensqualität ihrer Bewohner und Bewohnerinnen ein besonderes Interesse an der Reinerhaltung des Wassers. Sicherlich sind wir hier regional in der Lage, genügend Trinkwasservorräte in unserem Grundwasser zu sehen. Aber die Ballungszentren kaufen sich schon jetzt ihr Trinkwasser in den Umlandregionen dazu.
Wir können als einzelne Gemeinde unser Trinkwasser nicht verteidigen. Grundwasser ist ein Allgemeingut, hier müssen wir überregional zusammenarbeiten. Wie können Gemeinden ihr Trinkwasser schützen? Im Rahmen von Selbstverpflichtungen und Zielvereinbarungen mit Betroffenen. Schadstoffe, die dem Boden und den Gewässern (Abwässer) nicht zugeführt werden, müssen auch nicht entfernt werden. In weiten Bereichen haben wir durch Wasserschutzgebiete schon die Trinkwasserqualität wieder verbessern können. Das geht aber nur gemeinsam im Verbund mit anderen Gemeinden. Auch der sparsame Umgang mit dem Trinkwasser schützt unsere natürliche Ressource.
Was können Gemeinden zur Akzeptanz der Wasserrahmrichtlinie beitragen?
Hier können wir aus den Erfahrungen der Bauleitplanungen in der Vergangenheit profitieren:
- Informationsvermittelung
- Anhörung
- aktive Beteiligung.
Also durch:
- Öffentlichkeitsarbeit, das heißt, Einbeziehen aller Bürgerinnen und Bürger.
- Werben für eine gemeinschaftliche Wasserpolitik
- „die europäische Wasserrahmenrichtlinie als Chance zu begreifen und nicht als Reglementierungskeule aus Brüssel“.
Viele Gemeinden haben sich der AGENDA 21 verschrieben, sich für die Nachhaltigkeit der Entwicklung unserer Gesellschaft einzusetzen. Zum Beispiel den lokalen Bezug zu den globalen Klimaschutzaspekten in Zusammenhang bringen. Aber auch hier ist der lokale Bezug zur europäischen Wasserrahmrichtlinie herzustellen. Die örtliche Politik, die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren. Menschen ermutigen, sich vor Ort zu engagieren, ihnen zu verdeutlichen, es ändert sich etwas, wenn wir Initiative ergreifen. Das bereitet Freude und stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
In diesem Prozess gilt es immer wieder über Hintergründe zu informieren, Menschen zu ermutigen, ja zu begeistern, an Projekten mitzuarbeiten und durch eigenes Engagement den abstrakten Begriffen Leben zu geben - mit Leben zu erfüllen. Als ein Instrument bietet sich hierfür an, im Rahmen einer Zukunftswerkstatt diese Projekte vorzustellen. Ganz gezielt neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch die Vertreter der Landwirtschaft, der Industrie, des Gewerbes und der Abwasserwirtschaft einzuladen und zu beteiligen.
Mein persönlicher Wunsch, wenn sich die administrativen Grenzen an den natürlichen Flussläufen und den Wassereinzugsgebieten richten, um eine noch bessere Steuerung und Koordination der Maßnahmen durchzuführen. Die Wasserwirtschaft wird neu zu organisieren sein. Die Zukunft ist in überregionalen Flussämtern zu sehen, die verantwortlich für den ganzen Fluss sind - Von der Quelle bis zur Mündung -. Bei den geforderten Maßnahmen können die Gemeinden einen leuchtenden Mosaikstein zu dem Gesamtbild beitragen.
Vorausgesetzt aber ist:
- dass es uns gelingt, die Menschen durch einen besseren Informationsfluss zu begeistern
- dass sie aktiv am Schutz unseres lebenserhaltenden Elementes – Wasser – teilhaben dürfen.
Das veränderte Bewusstsein im Umgang mit der Ressource Wasser birgt für uns alle große Chancen.
Nutzen wir sie!
von:
Wolfgang Grube, Bürgermeister der Samtgemeinde Wathlingen



Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.