Bewirtschaftungsplanung Flusseinzugsgebiete
Vom 22.12.2008 – 22.06.2009 liegen die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme nach Artikel 13 und 11 der Wasserrahmenrichtlinie zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Die Dokumente sind bei den Unteren Wasserbehörden einsehbar sowie auf den Internetseiten des NLWKN veröffentlicht. Damit hat die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Europa einen weiteren Meilenstein passiert.
Bislang war die Umsetzung für interessierte Kommunen eine gefühlte Achterbahnfahrt von „fast 100 % unserer Gewässer sind in einem nicht guten ökologischen Zustand“ bis zu „wir haben die Wasserrahmenrichtlinie durch die Umsetzung der Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie - Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21.05.1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser - bereits erfüllt“. Diese Erfahrungen mit der Wasserrahmenrichtlinie zeigen, dass es sich hierbei um ein „living document“ handelt. Die Wasserrahmenrichtlinie unterliegt einem Anpassungsprozess. Inhalte entwickeln sich mit fortschreitender Umsetzung.
Was beinhalten die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme?
Die Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt in Flussgebietseinheiten, die ein Gewässer von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen als auch das Grundwasser und die Küstengewässer mit einschließt. Ziel ist es, unsere Gewässer in einen guten Zustand zu belassen oder zu überführen. Maßgebliches Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen je Flussgebietseinheit. Diese regeln jeweils für einen Zeitraum von 6 Jahren u. a. die konkreten Ziele der einzelnen Gewässer und legen die notwendigen Maßnahmen zu deren Erreichung fest. Da diese Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bedeutsam für die zukünftige Bewirtschaftung der Gewässer sind, wird vor deren Inkrafttreten eine 6‑monatige öffentliche Anhörung der Entwürfe durchgeführt.
Maßnahmen für das Oberflächenwasser umfassen allgemein die Verbesserung der Gewässerstrukturen, die Verbesserung der Durchgängigkeit im Gewässer, die konsequente Verminderung diffuser Stoffeinträge und die Reduktion verbliebener punktueller Schadstoffbelastung durch prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe.
Für den Grundwasserbereich betreffen die Maßnahmen die konsequente Verminderung diffuser Stoffeinträge, die Einhaltung der Qualitätsnormen für Nitrat, Pflanzenschutzmittel und Biozide sowie die Einschränkung der Nutzung, um die Grundwasserneubildungsrate zu erhöhen.
Die derzeit ausliegenden Dokumente entsprechen in ihrem Aufbau den rechtlichen Anforderungen und sind demzufolge sehr umfangreich, fachlich komplex und für interessierte Nicht-Fachleute nur schwer zu erschließen. Einen kurzen und knappen Überblick können sich Interessierte über die Ansicht der Karten verschaffen. Darauf wird für die Oberflächengewässer der ökologische und chemische Zustand und für das Grundwasser der mengenmäßige und ebenfalls chemische Zustand dargestellt.
Der ökologische Zustand der Gewässer wird anhand der im und am Gewässer lebenden Pflanzen und Tiere – Algen, Pflanzen, Kleinlebewesen und Fische – ermittelt. Diese sind auch Indikator für schlechte Gewässerstrukturverhältnisse. Zusätzlich zu den biologischen Qualitätsanzeigern wurden chemische Untersuchungen vorgenommen. Die ausgelegten Karten geben ein zusammengefasstes Ergebnis wieder. Die differenzierten Ergebnisse können bei der zuständigen NLWKN Dienststelle (Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz) erfragt werden.
Mit Spannung wurde bei den nun vorgelegten Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme insbesondere die Detailtiefe der Inhalte erwartet. Die vordringliche Frage aus Sicht der Städte und Gemeinden an die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ist, ob und wie sie von den Inhalten betroffen sind.
Eine Betroffenheit ist grundsätzlich im Einzelfall möglich, da Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Gewässerstrukturverbesserung und –entwicklung genannt werden. Städte und Gemeinden als Abwasserbeseitigungspflichtige und als Unterhaltungspflichtige für gewisse Gewässer können demzufolge von den Maßnahmenplanungen betroffen sein.
Es werden in den niedersächsischen Plänen und Programmen jedoch keine konkreten Maßnahmen aufgeführt, sondern nur allgemeine quantitative Aussagen zu den einzelnen Maßnahmentypen bezogen auf die Planungseinheiten vorgenommen. So ist in vielen Planungseinheiten beispielsweise der Maßnahmentyp „Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Abwassereinleitungen“ genannt.
Konkrete Maßnahmen sind in der Maßnahmenliste des NLWKN aufgelistet, die nicht Bestandteil der nach Brüssel gemeldeten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ist. Durch die umfangreiche Beteiligung der lokalen Gewässernutzer in den vergangenen Jahren ist diese Maßnahmenliste mit Maßnahmenvorschlägen auf freiwilliger Basis erarbeitet worden. Diese Maßnahmenliste wird auch zukünftig fortgeschrieben und aktualisiert. Deswegen können weiterhin Maßnahmenvorschläge beim NLWKN eingebracht werden. Das Maßnahmenprogramm in Niedersachsen versteht sich diesbezüglich als Angebotsprogrammatik. Die Maßnahmenliste kann ebenfalls beim NLWKN eingesehen werden.
Der geringe Detaillierungsgrad bei den Maßnahmenprogrammen ist im Sinne vieler Städte und Gemeinden, da die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Gewässerstrukturentwicklung auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Aussagen zu den erwarteten Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung werden im Bewirtschaftungsplanentwurf nicht getroffen.
Welche Auswirkungen können von den Bewirtschaftungsplänen ausgehen?
Die Bewirtschaftungspläne sind behördenverbindlich, d.h. deren Inhalte wie beispielsweise die Bewirtschaftungsziele haben zukünftig Auswirkungen auf den wasserwirtschaftlichen Vollzug z. B. beim Auslaufen bestehender oder künftiger Erlaubnisse. Insofern werden die Bewirtschaftungspläne ihre Wirkung entfalten.
Um allen Interessierten für Fragen zur Verfügung zu stehen, bietet das Niedersächsische Umweltministerium drei regionale Gebietsforen an. Diese finden an folgenden Terminen statt:
| Datum |
Ort |
Anschrift |
Uhrzeit |
| 25.02.2009 |
Verden / Aller |
Niedersachsenhof (Haags Hotel) Lindhooper Str. 97 27283 Verden / Aller |
10.15 - 13.45 Uhr |
| 26.02.2009 |
Leer (Flussgebietseinheiten Ems und Rhein) |
Hotel Ostfriesen-Hof Groninger Str. 109 26789 Leer |
11.00 – 14.30 Uhr |
| 16.03.2009 |
Oldenburg (Übergangs- und Küstengewässer) |
Großer Sitzungssaal im ehem. Oldenburgischen Landtag Tappenbeckstr. 1 26122 Oldenburg |
10.15 – 13.45 Uhr |
Ein niedersächsisches Gebietsforum für die Flussgebietseinheit Elbe findet diesmal nicht statt, weil bereits unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein die Geschäftsstelle der Flussgebietseinheit Elbe eine Informationsveranstaltung zur Bewirtschaftungsplanung für den Koordinierungsraum Tideelbe durchführt. Sie findet am 24.02.2009 im Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestr. 20, 21107 Hamburg-Wilhelmsburg statt. Der Programmablauf sowie die Referenten sind unter www.fgg-elbe.de im Internet abrufbar.
Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne das Team der Wasserrahmenrichtlinien-InfoBörse zur Verfügung.
von:
Dr. Katrin Flasche, Kommunale
Umwelt-AktioN U.A.N.
erschienen in:
Die Niedersächsische Gemeinde Nr. 1/2009



Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.