Bewirtschaftungspläne & Maßnahmenprogramme
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind wesentliche Planungsinstrumente, um die Ziele der WRRL zu erreichen, also unsere Gewässer in einen guten Zustand zu überführen. Sie werden für jede Flussgebietseinheit, jeweils für einen Zeitraum von 6 Jahren aufgestellt (1.Zyklus: 2009 bis 2015) und vor Inkrafttreten 6 Monate lang zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.
Die Ergebnisse der Anhörung, eine Synopse der etwa 80 Stellungnahmen und der sich aus ihnen ergebenden Veränderungen der Entwürfe, sind auf der Internetseite des NLWKN zu finden. Die angepassten und ergänzten niedersächsischen Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen wurden vom Kabinett beschlossen und zum 22. Dezember 2009 veröffentlicht.
Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der einzelnen Flussgebiete können von der Internetseite des NLWKN heruntergeladen werden:- Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Elbe
- Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Ems
- Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Rhein
- Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Weser
Erläuterungen:
Der Bewirtschaftungsplan nach Artikel 13 WRRL umfasst u. a. die
Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und des
Grundwassers sowie der Maßnahmen- und Monitoringprogramme. Auch die
Diskussion zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen fließt in den
Bewirtschaftungsplan ein. Darüber hinaus ist der Bewirtschaftungsplan
das Instrument der Kontrolle und der Berichterstattung zu einer Reihe
von Einzelregelungen (z. B. kostendeckende Wasserpreise).
Ein besonderer Stellenwert kommt dem Maßnahmenprogramm nach Artikel 11 WRRL zu. Auf der Grundlage der zuvor festgestellten Belastungen und Bewertungen der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers und der konkretisierten Zielsetzungen werden dort die zur Zielerreichung notwendig werdenden Maßnahmen festgelegt. (Erläuterungen zu den Entwürfen der niedersächsischen Beiträge für die Maßnahmenprogramme bietet der hier hinterlegte Artikel der wib).



Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.