Die WRRL in der 2. Halbzeit

Es gibt gewisse Parallelen aber auch wesentliche Unterschiede zwischen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der gerade hinter uns liegenden Fußballeuropameisterschaft:
  • der Ball ist rund und das Runde muss ins Eckige - es gibt ein klar definiertes Ziel, aber der Weg dahin ist offen
  • das Spiel dauert etwas länger als 90 Minuten; Verlängerung ist sicher
  • es gibt gelbe und rote Karten, aber keinen Platzverweis
  • die Zahl der teilnehmenden Mannschaften steigt; z. Z. sind 27 Mannschaften im Turnier
  • ohne den 12. Mann, die Öffentlichkeit, ist es schwer
  • die Kommission ist etwas flexibler als die UEFA: über das Regelwerk zur Umsetzung der WRRL wird noch diskutiert
  • es gibt zwar auch ein Punktesystem zur Bewertung, aber das Scoreboard sieht etwas anders aus
  • in jeder Mannschaft gibt es einen Kapitän, den Wasserdirektor
  • es werden Gruppen bzw. internationale Flussgebietseinheiten gebildet
  • der Schiedsrichter ist die Kommission; die UEFA der EuGH?

Bis 2015 soll das Ziel, also die Erreichung des guten Zustands unserer Gewässer, realisiert sein. Seit dem Anpfiff im Jahr 2000 stand eher „defensives“ Verhalten auf dem Trainingsplan (Bestandsaufnahme, Monitoring), jetzt geht es mit den Maßnahmenprogrammen in die Offensive.

Auf Europäischer Ebene wurde in den letzten Monaten die Frage nach Ausnahmen und unverhältnismäßigen Kosten sehr intensiv diskutiert. Auch wenn die bisherigen Diskussionen und Leitfäden einige gemeinsame Standpunkte aufzeigen, bleiben dennoch offene Fragen.

Wie sieht die Verlängerung aus? oder: nach dem Bewirtschaftungsplan ist vor dem Bewirtschaftungsplan

Ein wesentlicher Punkt ist zum Beispiel die Rolle der Budgetbeschränkungen der öffentlichen Haushalte. Die Kommission vertritt zwar den Standpunkt, dass die Verabschiedung der Richtlinie durch Rat und Parlament für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung nach sich zieht, die notwendigen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Die Mehrheit der Wasserdirektoren machten allerdings darauf aufmerksam, dass die begrenzten öffentlichen Finanzmittel für den Wassersektor als Argument für eine Fristverlängerung eingebracht werden könnten.

Einigkeit unter den Wasserdirektoren herrschte hinsichtlich der Unverhältnismäßigkeit der Kosten in Bezug auf die Fristverlängerung. Unter bestimmten Bedingungen und entsprechenden Erklärungen könne die Unverhältnismäßigkeit ein Argument bei der Entscheidung über eine Fristverlängerung sein.

Nicht einig waren sich die Wasserdirektoren allerdings bei der Frage nach der Unverhältnismäßigkeit der Kosten hinsichtlich geringerer Umweltziele. Einige Wasserdirektoren vertreten die Auffassung, dass die Finanzierbarkeit bei der Festlegung von weniger strengen Umweltzielen eine Rolle spielen könne, da sowohl in Art. 4(4) als auch in 4(5) der Begriff „unverhältnismäßig hohe Kosten“ gebraucht werde. Andere Wasserdirektoren widersprechen und sehen diesen Begriff in einem anderen Kontext und fordern in solchen Fällen eine Klarstellung, dass die Kosten den Nutzen überwiegen.

Der Schiedsrichter, d.h. die Kommission, hat sich zur Finanzierbarkeit noch nicht abschließend geäußert.

Mannschaften haben Absprachen für den weiteren Spielverlauf getroffen

Die drei EU-Präsidentschaften Frankreich, Tschechien und Schweden wollen in den kommenden 18 Monaten eng zusammenarbeiten und haben einen gemeinsamen Fahrplan für den Wassersektor vorgestellt. Themenschwerpunkte werden demnach sein:

  • Umsetzung der WRRL, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Hochwasserschutzrichtlinie
  • Anpassung an den Klimawandel im Bereich Wasserwirtschaft
  • Einigung über die Umweltqualitätsstandards für prioritäre Stoffe
  • Wasserbezogene Aspekte der Querschnittsaufgaben aus der Landwirtschaft
  • Entwicklung einer Gemeinsamen Umsetzungsstrategie (CIS), um den Herausforderungen nach 2009 zu begegnen.

Hierzu sollen viele Aktivitäten auf nationaler und lokaler Ebene stattfinden.

Rückt die WRRL durch den Klimawandel ins Abseits? Klimawandel als neuer Stürmer?

Im Rahmen der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie (CIS) zur WRRL wurde 2007 eine Arbeitsgruppe zum Thema „Klimawandel und Wasserwirtschaft“ unter der Leitung von Deutschland und der Kommission ins Leben gerufen. In einem ersten großen Workshop im November 2007 in Bonn ging es um die Zusammenhänge zwischen Bewirtschaftungsplänen WRRL und den Auswirkungen des Klimawandels. Daraufhin betonten die Wasserdirektoren, dass zwischen dem ersten und den beiden folgenden Planungszyklen zu unterscheiden sei. Wegen der notwendigen Anpassung des Wassersektors an den Klimawandel erfolgte eine ausführliche Diskussion zu dem Thema im Rahmen der Wasserdirektorensitzung im Juni 2008. Folgende Themen wurden dabei diskutiert:

  • Europäische Wasserpolitik und ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel
  • die Bedeutung der Integration in andere Politikbereiche
  • die WRRL und ihre Ziele in Zeiten des Klimawandels
  • die Berücksichtigung der Klimawandelanpassung im ersten Bewirtschaftungsplan
  • die Rolle der Anpassung im zweiten Planungszyklus

Auch die momentan entwickelten Bewirtschaftungspläne sollen den Klimawandel berücksichtigen, um zum einen die Öffentlichkeitsbeteiligung zu erleichtern und das allgemeine Bewusstsein für Klimatrends und deren Auswirkungen zu steigern. Zum anderen aber auch, um den Weg für stärker klimabezogene Aktionen in den beiden folgenden Planungszyklen zu ebnen und um internationale, nationale und regionale Vorhersagen in zukünftige Bewirtschaftungspläne einfließen zu lassen. Dabei sollen sich insbesondere die Maßnahmenprogramme den künftigen Klimabedingungen anpassen können. Daher sollten die Maßnahmenprogramme nach Möglichkeit einen Klima-Check durchlaufen. Dieser soll beurteilen, inwieweit die Maßnahmen zur Erreichung des WRRL-Ziels auch gleichzeitig der Anpassung an den Klimawandel dienen, also „no regret“ oder „win-win“-Maßnahmen sind. Des Weiteren sollte auch das Monitoring Klimatrends erfassen, um die Datengrundlage für entsprechende spätere Maßnahmen zu liefern.

Ein offener Punkt mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen ist die Einschätzung, ob häufiger vorkommende Extremereignisse noch als Ausnahmen und als nicht vorhersehbar angesehen werden können.

In diesem Jahr konzentriert sich die Arbeitsgruppe „Klimawandel und Wasserwirtschaft“, in welcher auch der Europäische kommunale Spitzenverband (CEMR) vertreten ist, auf den Austausch von guten Beispielen, bevor in 2009 ein Leitfaden erarbeitet werden soll, der darstellt, wie die Anforderungen des Klimawandels in den 2. und 3. Planungszyklus integriert werden können.

Also, der Ball rollt unermüdlich, alle Akteure werden eingebunden und spielen sehr engagiert, Spielzüge werden ausprobiert, aber eines steht bereits fest: es muss keiner das Turnier verlassen, alle 27 Mannschaften werden das Finale erreichen – das Wunder von Brüssel!

von:
Wiebke Abeling, Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N., Vertreterin des CEMR in der Strategischen Koordinierungsgruppe WRRL und in der Arbeitsgruppe „Klimawandel und Wasserwirtschaft“

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Dieser Text ist - in abgewandelter Form - auch als Rundbrief der wib Nr. 1 erschienen, der hier heruntergeladen werden kann:

Rundbrief der wib Nr. 1 "Die Wasserrahmenrichtlinie in der 2. Halbzeit"
Stand: 04.07.2008
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