Räumliche Umsetzung in Niedersachsen (Bearbeitungsgebiete und Betrachtungsräume)
Räumlich erfolgt die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Flussgebietseinheiten, d.h. die Gewässer werden unabhängig von Verwaltungs- und Staatsgrenzen ganzheitlich in ihrem Einzugsgebiet betrachtet. Niedersachsen wird von insgesamt vier Flussgebieten - Elbe, Weser, Ems, Rhein/Vechte - berührt.
Bearbeitungsgebiete für Oberflächengewässer (Karte)
Innerhalb der Flussgebietseinheiten wurden die Oberflächengewässer in Bearbeitungsgebiete zusammengefasst. In Niedersachsen wurden insgesamt 34 Bearbeitungsgebiete nach hydrologischen Kriterien abgegrenzt.
In welchem Bearbeitungsgebiet für Oberflächengewässer Ihre Kommune liegt und weitere Informationen zu diesem, erhalten Sie >> hier.
Betrachtungsräume Grundwasser (Karte)
Für die Abgrenzung der Grundwasserkörper wurden die „Bearbeitungsgebiete für Oberflächengewässer" zu größeren Einheiten, den "Betrachtungsräumen Grundwasser", zusammengefasst. Dieser Schritt war notwendig, um den Anforderungen der Bearbeitung an die Abgrenzung von Grundwasserkörpern aus grundwasserhydraulischer Sicht zu genügen. Insgesamt wurden in Niedersachsen 11 Betrachtungsräume abgegrenzt.
In welchem Betrachtungsraum Grundwasser Ihre Kommune liegt und weitere Informationen zu diesem, erhalten Sie >> hier.
Karte der Bearbeitungsgebiete und Betrachtungsräume
Informationen zu den Bearbeitungsgebieten für Oberflächengewässer bzw. den Betrachtungsräumen Grundwasser erhalten Sie, indem Sie in der Kartenlegende das gewünschte Bearbeitungsgebiet (rechts der Karte) bzw. den gewünschten Betrachtungsraum (unter der Karte) anklicken.

Betrachtungsräume Grundwasser



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